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ARZTOPFER

Nichts Sehen - Nichts Hören - Nichts Sagen!?

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Nein!

Wir geben Opfern von Ärztepfusch eine Stimme und eine Chance auf Wiedergutmachung mit unserer Interessengemeinschaft „arztopfer.de“. Natürlich ist unsere Interessengemeinschaft für jedes Mitglied kostenfrei. Wir wollen nicht daran verdienen, wir wollen konstruktive Hilfe geben.

Natürlich wissen wir, dass es hier um ein Thema geht, welches man ungerne öffentlich und mit fremden Personen diskutiert. Hier bedarf es Personen, zu denen man bereit ist, dann auch Kontakt aufzunehmen. In unserem Team haben wir einen Rechtsprofessor, der Mitglied eines Ethikrates im medizinischen Bereich ist, sowie eine Rechtsanwältin und einen Rechtsanwalt, denen man die brisanten Informationen zukommen lassen kann. Schließlich ist es nicht unser Ziel, diese in der Redaktion zu sammeln.

Wir unterstützen die Interessengemeinschaft medial, sind die Stimme der Betroffenen nach außen; eine Stimme, die auch gehört werden wird.

Thomas Bremer
Redaktion diebewertung.de

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Diese Initiative kommt nicht von ungefähr. Sie ist vielmehr dadurch motiviert, dass eine uns bekannte geschädigte Person andere vor derartigen Schaden bewahren sowie ebenfalls Geschädigte unterstützen will. Die Person und ihr Umfeld möchten anonym bleiben, wie viele andere Geschädigte auch.

Deshalb hat sie eine gut vernetzte und im Bereich des Haftungsrechts erfahrene, zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwaltskanzlei damit betraut, den Erstkontakt mit weiteren Geschädigten und eine erste Sichtung der Problemlage vorzunehmen. Die Kanzlei unterhält weitere Kontakte zu Spezialisten, ärztlichen Gutachtern und möglichen Finanzierern.

Die Kosten dieser Kanzlei (www.rae-bemk.de) werden von der anonymen geschädigten Person und ihrem Umfeld übernommen. Die Informationen, welche Sie über Ihren Fall mitteilen möchten, werden zunächst nur an diese Kanzlei übermittelt, wenn Sie vorher Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme erklären.

Uns geht es bei dieser Initiative nicht darum, der Rechtsanwaltskanzlei Mandate von Ihnen zuzuführen, denn die Kanzlei wurde bereits von den Initiatoren mandatiert. Es geht zunächst um das Wachsen der Gemeinschaft der Geschädigten und – soweit gewünscht – um Austausch und rechtliche sowie ärztliche Grundeinschätzungen.

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